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Was sind Erneuerbare Energien?
Als erneuerbare Energien oder regenerative Energien bezeichnet man Energieträger die unerschöplich sind
oder sich verhältnismäßig schnell erneuern. Damit grenzen sie sich von fossilen Energiequellen ab. Diese
sind endlich oder regenerieren sich erst über einen Zeitraum von vielen Millionen Jahren.
Zu den Erneuerbaren Energien zählen: Bioenergie (Biomasse), Geothermie, Wasserkraft, Meeresenergie,
Sonnenenergie und Windenergie. Die Sonnenenergie zählt dabei zu der wichtigsten Energiequelle.
Erneuerbare-Energien-Wärmegesetzt EEWärmeG
EEWärmeG: Deckung des Wärmebedarfs aus erneuerbaren Energien
Das Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz erkennt nur bestimmte Technologien für die Erfüllung der
Nutzungspflicht an, nämlich Solarthermie, Biomasse (wie z.B. Holzpellets), Geothermie und Umweltwärme.
Welche Form erneuerbarer Energien genutzt werden soll, kann der Eigentümer laut EEWärmeG frei
entscheiden. Möglich ist auch die Kombination verschiedener erneuerbarer Energien. So kann eine
Solarthermie-Anlage mit einem Holzpelletkessel ergänzt werden. Wichtig ist nur, dass mindestens ein
bestimmter Prozentsatz der Wärme und / oder Kälte mit der jeweiligen Energie erzeugt wird. Der
Prozentsatz ist abhängig von der Energieform:
Solarthermie: 0,04 m² / 0,03 m² Solaranlage je Quadratmeter beheizter Nutzfläche.
Sonsitge solare Strahlungsenergie: 15% des Wärmebedarfs
Geothermie: 50% des Wärmebedarfs
Umweltwärme: 50% des Wärmebedarfs
feste Biomasse: 50% des Wärmebedarfs
gasförmige Biomasse: 30% des Wärmebedarfs
flüssige Biomasse: 50% des Wärmebedarfs
Ersaztmaßnahmen nach dem Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz (EEWärmeG)
Wer keine erneuerbaren Engergien nutzen möchte, kann verschiedene sogenannte Ersatzmaßnahmen
wählen. Dazu zählen:
Kraft-Wärme-Kopplung: Eerzeugung von Strom bei gleichzeitiger Wärmenutzung in einem
Blockheizkraftwerk (BHKW). Mindestens 50% des Wärmebedarfs müssen darüber angedeckt werden.
Dämmung: Wer seinen Jahres-Primärenergiebedarf so reduziert, dass er 15% weniger verbraucht als von
der Energieeinsparverordnung (EnEV2014) gefordert, spart Energie ein und muss deshalb keine
erneuerbaren Energien mehr zusätzlich nutzen. Gleichzeitig muss die Dämmung so gut sein, dass der
Höchstwert der EnEV für den spezifischen Transmissionswärmeverlust HT um 15% unterschritten wird.
Anschluss an ein Netz der Nah- oder Fernwärmeversorgung, sofern das Netz einem wesentlichen Teil
mit erneuerbaren Energien bzw. zu mehr als 50% auf Basis von Kraft-Wärme-Kopplung oder Abwärme
betrieben wird. Wer gegen die Pflichten des Wärmegesetztes verstößt, muss ein Bußgeld bezahlen, das bei
großen, gewerblichen genutzen Neubauten bis zu 50.000 Euro betragen kann. Für Einfamilienhäuser sind
geringere Bußgelder vorgesehen.
Regelungen des EEWärmeG im Einzelnen:
Solarthermie: Das Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz schreibt die Mindestgröße der Solarthermie-
Kollektoren vor - 0,04 m² Fläche Solarthemie sind pro m² beheizter Nutzfläche (definiert nach
Energieeinsparverordnung EEnV) vorgeschrieben, wenn es sich um ein Haus mit höchstens zwei
Wohnungen handelt. Hat das Haus also eine Nutzfläche von 100 m², muss der Kollektor 4 m² groß sein. In
Häusern ab drei Wohneinheiten muss nur noch eine Kollektorfläche von 0,03 m² pro m² beheizter
Nutzfläche installiert werden. Für alle anderen Gebäude gilt: Wird solare Strahlungsenergie genutzt, muss
der Wärmebedarf zu mindestens 15% hieraus gedeckt werden - eine Option, die auch Eigentümern von
Wohngebäuden zusteht.
Holz, Holzpellets und Holzhackschnitzel:
Wer mit fester Biomasse heizt, muss seinen Wärmebedarf (Warmwasser, Heizung + Kühlung) zu
mindestens 50% daraus decken. Das EEWärmeG fordert zusätzlich, dass die Feuerungsanlage die
Anforderungen der 1. BImSchV einhalten und einen Kesselwirkungsgrad von mindestens 86% bei einer
thermischen Leistung bis 50 kW und 88% bei größernen Kesseln über 50 kW erreichen muss.
Erdwärme oder Umweltwärme (Wärmepumpe):
Auch bei der Wärmepumpe muss der Wärmebedarf zu mindestens 50% gedeckt werden. Darüner hinaus
fordert das EEWärmeG bestimmte Jahresarbeitszahlen, die für die Effizienz einer Wärmepumpe stehen.
(Quelle: www.aktion-pro-eigenheim.de)