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Was sind Erneuerbare Energien? Als erneuerbare Energien oder regenerative Energien bezeichnet man Energieträger die unerschöplich sind oder sich verhältnismäßig schnell erneuern. Damit grenzen sie sich von fossilen Energiequellen ab. Diese sind endlich oder regenerieren sich erst über einen Zeitraum von vielen Millionen Jahren. Zu den Erneuerbaren Energien zählen: Bioenergie (Biomasse), Geothermie, Wasserkraft, Meeresenergie, Sonnenenergie und Windenergie. Die Sonnenenergie zählt dabei zu der wichtigsten Energiequelle. Erneuerbare-Energien-Wärmegesetzt EEWärmeG EEWärmeG: Deckung des Wärmebedarfs aus erneuerbaren Energien Das Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz erkennt nur bestimmte Technologien für die Erfüllung der Nutzungspflicht an, nämlich Solarthermie, Biomasse (wie z.B. Holzpellets), Geothermie und Umweltwärme. Welche Form erneuerbarer Energien genutzt werden soll, kann der Eigentümer laut EEWärmeG frei entscheiden. Möglich ist auch die Kombination verschiedener erneuerbarer Energien. So kann eine Solarthermie-Anlage mit einem Holzpelletkessel ergänzt werden. Wichtig ist nur, dass mindestens ein bestimmter Prozentsatz der Wärme und / oder Kälte mit der jeweiligen Energie erzeugt wird. Der Prozentsatz ist abhängig von der Energieform: Solarthermie: 0,04 m² / 0,03 m² Solaranlage je Quadratmeter beheizter Nutzfläche. Sonsitge solare Strahlungsenergie: 15% des Wärmebedarfs Geothermie: 50% des Wärmebedarfs Umweltwärme: 50% des Wärmebedarfs feste Biomasse: 50% des Wärmebedarfs gasförmige Biomasse: 30% des Wärmebedarfs flüssige Biomasse: 50% des Wärmebedarfs Ersaztmaßnahmen nach dem Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz (EEWärmeG) Wer keine erneuerbaren Engergien nutzen möchte, kann verschiedene sogenannte Ersatzmaßnahmen wählen. Dazu zählen: Kraft-Wärme-Kopplung: Eerzeugung von Strom bei gleichzeitiger Wärmenutzung in einem Blockheizkraftwerk (BHKW). Mindestens 50% des Wärmebedarfs müssen darüber angedeckt werden. Dämmung: Wer seinen Jahres-Primärenergiebedarf so reduziert, dass er 15% weniger verbraucht als von der Energieeinsparverordnung (EnEV2014) gefordert, spart Energie ein und muss deshalb keine erneuerbaren Energien mehr zusätzlich nutzen. Gleichzeitig muss die Dämmung so gut sein, dass der Höchstwert der EnEV für den spezifischen Transmissionswärmeverlust HT um 15% unterschritten wird. Anschluss an ein Netz der Nah- oder Fernwärmeversorgung, sofern das Netz einem wesentlichen Teil mit erneuerbaren Energien bzw. zu mehr als 50% auf Basis von Kraft-Wärme-Kopplung oder Abwärme betrieben wird. Wer gegen die Pflichten des Wärmegesetztes verstößt, muss ein Bußgeld bezahlen, das bei großen, gewerblichen genutzen Neubauten bis zu 50.000 Euro betragen kann. Für Einfamilienhäuser sind geringere Bußgelder vorgesehen. Regelungen des EEWärmeG im Einzelnen: Solarthermie: Das Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz schreibt die Mindestgröße der Solarthermie- Kollektoren vor - 0,04 m² Fläche Solarthemie sind pro m² beheizter Nutzfläche (definiert nach Energieeinsparverordnung EEnV) vorgeschrieben, wenn es sich um ein Haus mit höchstens zwei Wohnungen handelt. Hat das Haus also eine Nutzfläche von 100 m², muss der Kollektor 4 m² groß sein. In Häusern ab drei Wohneinheiten muss nur noch eine Kollektorfläche von 0,03 m² pro m² beheizter Nutzfläche installiert werden. Für alle anderen Gebäude gilt: Wird solare Strahlungsenergie genutzt, muss der Wärmebedarf zu mindestens 15% hieraus gedeckt werden - eine Option, die auch Eigentümern von Wohngebäuden zusteht. Holz, Holzpellets und Holzhackschnitzel: Wer mit fester Biomasse heizt, muss seinen Wärmebedarf (Warmwasser, Heizung + Kühlung) zu mindestens 50% daraus decken. Das EEWärmeG fordert zusätzlich, dass die Feuerungsanlage die Anforderungen der 1. BImSchV einhalten und einen Kesselwirkungsgrad von mindestens 86% bei einer thermischen Leistung bis 50 kW und 88% bei größernen Kesseln über 50 kW erreichen muss. Erdwärme oder Umweltwärme (Wärmepumpe): Auch bei der Wärmepumpe muss der Wärmebedarf zu mindestens 50% gedeckt werden. Darüner hinaus fordert das EEWärmeG bestimmte Jahresarbeitszahlen, die für die Effizienz einer Wärmepumpe stehen. (Quelle: www.aktion-pro-eigenheim.de)
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