Welche Vorgaben macht das Gebäudeenergiegesetz
aktuell für Neubauten?
Das GEG beinhaltet umfangreiche Anforderungen an Neubauten bezüglich ihrer Energieeffizienz. Das
heißt: Sie müssen den Standard eines Effizienthauses 55 entsprechen. Bauherren können selbst
entscheiden, wie sie diesen Standard am besten erreichen.
Die wichtigsten Vorgaben dafür sind:
1.
Der Jahres-Primärenergiebedarf für Heizung,Warmwasserbereitung, Lüftung und Kühlung darf
55% des entsprechenden Referenzgebäudes nicht überschreiten (zuvor: 75 %). das
Referenzgebäude entspricht einem KfW-Effizienz 100.
2.
Der Wärmeverlust durch die Gebäudehülle darf maximal das 1,0-fache des Wertes des
Referenzgebäude betragen.
3.
Ein bestimmter Anteil des Wärme- und Kältebedarfs im Gebäude muss durch erneuerbare
Energien gedeckt werden. Die Höhe des Anteils hängt vom Energieträger ab und beträgt aktuell
beispielsweise für eine Wärmepumpe oder einen Holzpelletkessel 50 Prozent.